Das deutsche Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) darf zur Kennzeichnung der Produkte zusätzlich zum EU-Bio-Logo (Euro-Blatt auf grünem Hintergrund) verwendet werden. Dies setzt voraus, dass das Unternehmen bereits durch eine Kontrollstelle gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert wurde und damit berechtigt ist, das EU-Bio-Logo zu nutzen. Das Bio-Siegel als markengeschütztes Zeichen kann zusammen mit dem EU-Bio-Logo für die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwendet werden. Jedes Produkt, das mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet wird, muss, bevor es veröffentlicht wird, bei der Informationsstelle Bio-Siegel angemeldet werden. Außerdem muss es den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen. Die Nutzung ist kostenlos.
Wenn du es genauer wissen möchtest, lies hier gerne unseren Blogbeitrag dazu oder einen Beitrag der Europäischen Kommission zum EU-Bio-Siegel.